Umwelt & Naturschutz

Die gesamte Seefläche des Chiemsees, sowie die angrenzenden Uferregionen sind seit 1986 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Um das fragile Ökosystem möglichst wenig zu belasten sind alle Segler, Ruderer, Angler, Kiter, Kajak- SUP- und Bootfahrer aufgefordert ihren Betrag zum Erhalt der ökologisch wertvollen Schilf- und Verlandungsbereiche, Uferwaldungen und Moorflächen zu leisten.

In der nachfolgenden Karte sind alle Ruhe- und Übernachtungszonen, sowie die Standorte der optischen Sturmwarnung verzeichnet.

CHIEMSEE-INFO:

Sperr- und Ruhezonen, Übernachtungszonen, Sturmwarnung

Sperrzonen für Umwelt- Natur- und Vogelschutz, Mindestabstände

  • An Landestellen der Fahrgastschifffahrt und Fähren einen Abstand von 100 m
  • Uferabstand für Elektroboote und Motorboote: 300m
  • Uferabstand für Segelfahrzeuge und Surfer: 100m
  • Es ist nicht erlaubt in bewachsene Zonen (Schilfbestände) einzufahren.
  • Ruhezonen dürfen nicht mit Wasserfahrzeugen aller Art befahren werden, Schwimmen und Ankern sind nicht erlaubt. Es gibt ganzjährige Ruhezonen sowie vom 01. März bis 31. Juli befristete Ruhezonen. Die Ruhezonen sind mit weißen Bojen markiert.
  • Das Ankern zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr darf nur in den drei ausgewiesenen Ankerzonen erfolgen:
  • Zone Gstadt
  • Zone Gollenshausen
  • Zone Lambach
  • Das Übernachten auf Booten an Liegestellen ist in folgenden Häfen möglich:
  • Sportboothafen Stippelwerft
  • Yachthafen Seebruck
  • Graben Seebruck
  • Yachthafen Unterhochstätt
  • Bootswerft Madl Feldwies
  • Chiemsee Yacht Club
  • Seglerhafen Harras
  • Yachthotel Prien
  • Kleppersteg
  • Hafen Urfahrn
  • Hafen Breitbrunn
  • Bootswerft Grünäugl
  • Betz Lambach
  • Segelclub Chiemsee Feldwies
  • Schaber Prien
  • Wächter Seebruck