Fahrten mit Hilfsmotor

Segelfahrzeuge dürfen den Hilfsmotor nur nutzen um sich bei auftretender Gefahr für Besatzung und Boot in Sicherheit zu bringen, insbesonders bei:

• Sturm oder Sturmgefahr
• unsichtigem Wetter
• Manövrierunfähigkeit
• Ausweichen von Hindernissen,
wenn dieses Manöver auf andere Weise
nicht durchzuführen ist.

Soweit es Wind- und Stromverhältnisse erfordern, darf der Hilfsmotor auch zum Ein- und Auslaufen im Hafenbereich oder im Bojenfeld benutzt werden.

 Für Elektromotoren gelten gesonderte Regeln.