Führerscheinpflicht
Sportboote sind auf den Gewässern im Geltungsbereich der Bayerischen Schifffahrtsordnung von der Führerscheinpflicht ausgenommen.
Bei Fahrzeugen mit Maschinenantrieb über 4 kW muß der Fahrzeugführer 18 Jahre alt sein.
CHIEMSEE-INFO
Zuständige Genehmigungsbehörde
Antrag auf Zulassung/Genehmigung eines Wasserfahrzeuges bzw. Antrag auf Gästegenehmigung vom Landratsamt Traunstein:
Landratsamt Traunstein
Tel.: (08 61) 58 49 5 / (08 61) 58 49 6
Gabelsberger Straße 8
83278 Traunstein
- Bayerische Schifffahrtsordnung (SchO)
- Informationen der bayerischen Wasserschutzpolizei


